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Wissenswertes

Wann kann ein öffentlich bestellter Sachverständiger helfen?

Immer wenn eine unabhängige, fachliche Information oder Beratung benötigt wird, ein Schaden beurteilt, eine Sache bewertet, ein fachlicher Streit außergerichtlich geklärt oder der tatsächliche Zustand eines Gegenstandes zu Beweiszwecken festgestellt werden soll, ist der öffentlich bestellte Sachverständige hilfreich. Rechtsfragen darf der öffentlich bestellte Sachverständige nicht beantworten.

Das Gutachten eines öffentlich bestellten Sachverständigen genießt erhöhte Glaubwürdigkeit. Deshalb bietet es oft die Grundlage für eine außergerichtliche Einigung. Als Schiedsgutachter im Auftrag der Parteien kann der Sachverständige Streitfragen außergerichtlich schnell und verbindlich entscheiden.

In Gerichtsverfahren sollen nach den Prozessordnungen grundsätzlich nur öffentlich bestellte Sachverständige beauftragt werden.

Was zeichnet einen öffentlich bestellten Sachverständigen aus?

Besondere Sachkunde
Der öffentlich bestellte Sachverständige muss im offiziellen Bestellungsverfahren einen Nachweis über seine "besondere Sachkunde" führen. Darunter versteht man überdurchschnittliche Fachkenntnisse und Erfahrungen.
 
Vertrauenswürdigkeit
Die Zuverlässigkeit und Integrität wird vor der öffentlichen Bestellung geprüft.
 
Objektivität
Er wird darauf vereidigt, seine Aufgaben gewissenhaft, weisungsfrei und persönlich zu erfüllen sowie seine Gutachten unparteiisch zu erstellen!
 
Pflicht zur Gutachtenerstellung
Er darf Aufträge nur aus wichtigem Grund ablehnen (z. B. bei Verwandtschaft mit einer der Parteien).
 
Schweigepflicht
Er muss die ihm bei Ausübung seiner Tätigkeit anvertrauten Privat- und Geschäftsgeheimnisse wahren. 
 
Überwachung
Der Sachverständige wird durch die Stelle, die ihn öffentlich bestellt hat, beaufsichtigt. Sie kann ihm die Bestellung entziehen, wenn er seine Sachverständigenpflichten verletzt.
 

Wie erkennt man einen öffentlich bestellten Sachverständigen?

An der Bezeichnung
Er muss die Bezeichnung "öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger" führen.
 
Am Stempel
Nur er darf einen Kammer-Rundstempel führen.
 
Am Ausweis
Öffentlich bestellte Sachverständige haben einen offiziellen Ausweis, den sie auf Verlangen vorzeigen müssen und in dem Personalien, Bestellungsbehörde und Sachgebiet angegeben sind.
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